Wir bitten unsere Mitglieder folgendes zu beachten:
- Bootenutzung ist untersagt
- Grillen ist nicht erlaubt
- die Fischereigrenzen sind zu beachten
Der Vorstand ist bemüht, eine Ausnahmegenehmigung für die Bootenutzung auf dem Rathsee zu erwirken. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen kann einen Ausschluß aus dem Verein zur Folge haben.